Der sechste EIP-Agri-Projektaufruf in Niedersachsen ist am 15.9.2022 erfolgt. Die Projektskizzen müssen bei der Landwirtschaftskammer Niedersachse und der Erfolgswahrscheinlichkeit Ihres Antrags. Die Annahmefrist für Projektskizzen endet am 1.11.2022. 

Wichtige Neuerungen des sechsten Aufrufs

  • Forstwirtschaft ist förderfähig: Neben Innovationen für die Landwirtschaft können von nun an auch Innovationen für die Forstwirtschaft gefördert werden. Das bedeutet auch, dass von jetzt an entweder ein land- ODER ein forstwirtschaftlicher Betrieb als Praxispartner teil eines EIP Projekts sein müssen.
  • Geistiges Eigentum erwerbbar: EIP Agri in Niedersachsen ist keine Open-Source-Förderung mehr und geistiges Eigentum kann ab sofort erworben werden. Wichtig: es muss zu Projektende dennoch ein Ergebnisbericht vorgelegt werden, der unter anderem auf die Frage eingeht, wie das im Projekt untersuchte innovative Werkzeug/Prozess in das Management und den Alltag der Praxis integriert werden kann.
  • Reduzierte Förderquoten für Unternehmen: Unternehmen, Startups und wirtschaftlich tätige Wissenschaftsinstitute erhalten von nun an eine 50 Prozent Förderung. Diese Anpassung wurde nötig, da so die Möglichkeit besteht, geistiges Eigentum zu erwerben. Die Förderquote für die Projektkoordination, Wissenschaft, Beratung und Praxis, also Land- und Forstwirtschaft, beträgt weiterhin 100 Prozent.
  • „Resilienz in der Lieferkette“ als neuer thematischer Schwerpunkt: Im Zuge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine wurde das Thema „Resilienz in der Lieferkette: Methoden und Verfahren zur Verbesserung der Resilienz in der land- und ernährungswirtschaftlichen Lieferkette“ als zusätzlicher thematischer Schwerpunkt in die Förderung aufgenommen. Projekte, die sich dieser Thematik (oder einem der anderen Schwerpunkte) annehmen, erhalten neuerdings fünf Zusatzpunkte in der Bewertung. Hinweis: Dies ist nicht kumulativ mit Zusatzpunkten aus anderen Schwerpunktthemen. Die fünf Punkte können nur einmalig je Projektskizze vergeben werden.

Wenden Sie sich bei Fragen oder für eine erste inhaltliche Rückmeldung zu Ihrer Projektidee bitte frühzeitig und vor Abgabe der Skizze an das Netzwerk EIP Agrar & Innovation Niedersachsen.

EIP Agri auf einen Blick

Im Rahmen der EIP Agri werden Innovationsprojekte gefördert, die einen Beitrag für eine wettbewerbsfähige, nachhaltig wirtschaftende und tiergerechte Agrar- und Ernährungswirtschaft leisten. Dies soll durch einen verbesserten Wissenstransfer zwischen Praxis und Wissenschaft erfolgen.

Gemäß EU-Leitlinie EIP Agri kann die Förderung sowohl „Ideen, die erfolgreich in die Praxis umgesetzt werden“ betreffen, als auch „Aktivitäten, die auf Innovationen ausgerichtet sind“. Der Innovationsprozess ist ergebnisoffen und weit gefasst; er beinhaltet Pilotprojekte sowie Projekte, die die Entwicklung neuer Erzeugnisse, Verfahren, Prozesse und Technologien in der Land- und Ernährungswirtschaft umsetzen.

Wichtiges Merkmal der Innovationsprojekte ist ein starker Praxisbezug mit Fokus auf eine konkrete Herausforderung der Land- oder Ernährungswirtschaft. Der Austausch zwischen Praxis und Forschung soll interaktiv erfolgen und die Landwirte eine aktive Rolle einnehmen. Die Förderung reiner Forschungsprojekte ist nicht möglich.

Detaillierte Informationen für Antragsteller

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) hat EIP Agri im Rahmen des ELER-Programms für Niedersachsen und Bremen 2014 – 2020 durch die Richtlinie „Förderung von Operationellen Gruppen und Innovationsprojekten im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft“[nbsp]umgesetzt.

Anträge zur EIP-Agri-Maßnahme sind an die Bewilligungsbehörde an der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu stellen. Am ML ist ein Auswahlgremium mit der Begutachtung der Anträge betraut. Auf Grundlage der Empfehlungen des Auswahlgremiums entscheidet die Bewilligungsbehörde über die Anträge. Wichtige Formulare finden Sie hier und auf der Website der Niedersächsischen Landwirtschaftskammer. Sie können auch postalisch angefordert werden unter:

Landwirtschaftskammer Niedersachsen
FB Agrarförderung AG 2.1.1
Mars-la-Tour-Straße 1 – 13
26121 Oldenburg
Tel.: 0441 801 -409 oder -33

EIP Agri Richtlinie und weitere Informationen

Information: Der neue Richtlinienentwurf von 2022 gilt vorbehaltlich der beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Kommission.

 

 

(Bild: Yulian Alexeyev/Unsplash)